Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz in Recht und Praxis

Das BGStG soll die Gleichstellung von Behinderten bewirken.
Das Gesetz trifft gute Regelungen, aber was nützt es, wenn es in der Praxis nicht angewendet wird?

link zum Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004228

Als Behinderten-Vertrauens-Person (BVP) habe ich oft erlebt, dass Behinderten nicht um ihr Recht kämpfen.
Einerseits brauchen sie all ihre Kraft um sich für den Erhalt ihrer Rest-Gesundheit zu kümmern.
    Der Aufwand für Pflege, Behandlung und Besorgung ihrer Medikamenten / Heilbehelfe / Hilfsmittel ist groß.
Andererseits haben sie oft die finanziellen Mittel nicht um einen Rechts-Streit zu riskieren.
    Auch ihre finanziellen Einkünfte sind oft geringer. Teils wegen Teilzeit-Jobs, teils wegen weniger anspruchsvolle und daher finanziell honorierte Jobs.

In der Praxis scheint es wenig Juristen zu geben, welche sich mit dem BGStG auskennen.
Sucht man auf der Homepage der Rechtsanwaltskammern nach einem Anwalt, der sich auf Behinderung spezialisiert so findet man kleinen Eintrag.
Zumindest war es so  am 10. Sept. 2023 bei den RAK von Wien, von Niederösterreich und vom Burgenland.

Im Gesetz ist verankert, dass einige Organisationen Verbandsklagen / Feststellungsklagen einbringen dürfen.
Dabei geht es um Feststellungen zur allgemeinen Situation und vom allgemeinen Interesse.
Individuelle Klagen werden NICHT unterstützt.
ABER auch für die Feststellungsklagen haben sie keine Rechtsanwälte, welch die Klage einbringen können. Dafür müssen sie einen Anwalt, eine Kanzlei beauftragen.

Ich habe deshalb beschlossen, mich dafür einzusetzen diese Situation zu verbessern.
Behinderte haben das Recht auf GUTE Vertretung, von einem der sich INTENSIV mit dem BGStG beschäftigt.
Da bei Diskriminierung oft ein finanzieller Schaden schwer argumentiert werden kann, ist der Streitwert oft gering.
Gut für den Kläger, weil geringes Kosten-Risiko, schlecht für den Anwalt, weil viel Arbeit aber wenig Honorar.

Mein Lern-Prozess durch (traurige) Erfahrungen ist mir teuer gekommen.
Mein weiterer Einsatz zur Versbesserung der Situation wird mich nicht nur Arbeit und Zeit kosten, es werden auch finanzielle Kosten entstehen.
Wer mich dabei unterstützen möchte, ist herzlich dazu eingeladen, sei es durch Mitarbeit, oder eine finanzielle Spende.
Dazu gibt es ein Konto. Bitte bei einer Spende den Zweck Behinderten-Vertretung (oder ähnliches) angeben.
Sparkasse Baden: BIC: SPBDAT21XXX     IBAN: AT76 2020 5000 1052 9907