Corona: Aufarbeitung - Gräben zuschütten - Verantwortung übernehmen

Nachdem es nicht mehr geleugnet werden kann, dass viele Informationen zu Corona falsch waren, Fehler begangen wurden, redet die Politik von der Notwendigkeit einer Aufarbeitung. Doch was versteht die Politik unter Aufarbeitung?

Häufig wird in diesem Zusammenhang von 'Gräben zuschütten' gesprochen. Was ist damit gemeint?
Die massiven Freiheitsberaubungen haben viel Widerstand hervorgerufen.
Zwischen "Befürwortern" / "Corona-Gläubigen" / "Corona-Jüngern" und "Corona-Leugnern" / "Skeptikern" / "Wissenschaftlern" entstanden große Meinungs-Differenzen, unangebrachte Diffamierungen, Beschimpfungen und rechtlich fragliche Konsequenzen (Arbeitsverbote, Kündigungen, "Freistellungen", Entzug von Lehraufträgen, ...)
Der massive Druck welcher ausgeübt wurde hat Gräben aufgerissen.
Da ist eine Aufarbeitung notwendig! Aber Gräben zuschütten in der Bedeutung "Schwamm drüber" "alles vergessen und vergeben" kann es nicht sein!

Letztlich MUSS bedacht werden, dass durch die strengen Maßnahmen und rechtlichen Konsequenzen viel Leid über Bürger gebracht wurde: Ruin der Existenz, schwere gesundheitliche Folgen (Behinderung), psychische Belastungen bis zu vielen Todesfällen!!!

Vor Wahlen bitten die Politiker gerne darum, ihnen das Vertrauen zu schenken. Es ist die Rede davon Verantwortung übernehmen zu wollen, Verantwortung tragen zu wollen.
Doch wie sieht es mit dem Vertrauen und der damit erteilten Verantwortung für ihre Tätigkeit während der Legislaturperiode aus?
Wer Regierungs-Aufgaben übernommen hat, oder in diversen Gremien (Parlament. Landtagen) für Entscheidungen verantwortlich war hat für die dabei getroffenen Entscheidungen auch die Verantwortung zu nehmen.
Wenn Verträge geheim abgeschlossen wurden, so kann nicht danach gesagt werden, wir hätten es damals nicht besser gewusst!!!
Wenn bewusst Informationen verhindert werden, welche die wirklichen Ursachen und Auswirkungen belegen können, so ist dies nicht nur fahrlässig, sondern bewusste Förderung von Falschinformation, bewusste Verhinderung der Ermittlung konkreter Daten! z.B. Anordnung nicht zu obduzieren, falsche Zählung: alles was innerhalb einer bestimmten Zeit (4 Wochen) positiv getestet wurde ist als Corona-Toter zu zählen, auch wenn eindeutig eine andere  Ursache für den Tod verantwortlich war, ...
Wenn keine konkreten Daten vorliegen, kann man nicht in gutem Glauben "Prophezeiungen" tätigen durch welche Angst, Schrecken und Panik bewirkt wird. (Es werde jeder jemanden kennen der an Corona gestorben ist)
Wer bewusst mit Angst und Schrecken Gefügigkeit für Maßnahmen erwirkt macht sich des Landzwang schuldig! § 275 StGB
Ganz besonders schlimm ist dies, wenn dadurch Menschen zu Schaden kommen, psychisch, gesundheitlich und sogar sterben.

Für die erzwungenen Maßnahmen und deren Konsequenzen hat die Verantwortung übernommen zu werden. Aufgrund der unterdrückten Daten Müssen sich die VERANTWORTLICHEN der negativen Konsequenzen BEWUSST gewesen sein, Es gab keine Informationen über die positive Wirkung der Maßnahmen (nur Behauptungen ohne Daten, welche man bewusst nicht ermitteln wollte!!!), ABER eine Menge Hinweise auf deren Schädlichkeit!
Mord verjährt nicht!