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Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: Recht und Praxis

Behinderung (Grad der Behinderung / begünstigter Behinderter / Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit)

Behinderung durch Diskriminierung
    schlimm genug behindert zu sein, verwerflich wenn man noch behindert wird!

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen mit Behinderung diskriminiert werden, insbesondere wenn man ihnen die Behinderung nicht ansieht. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt. Aber auch wenn eine unerwünschte Verhaltensweise gesetzt wird, die Würde der betroffenen Person verletzt wird, ein unerwünschtes, unangebrachtes einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, beleidigendes oder demütigendes Umfeld geschaffen wird.
Ein reales Beispiel:
Die Vorteile des Einkaufs im Lokal
Der Zusammenhang einer Befreiung des Mund- und Nasen-Schutzes mit einer Behinderung
Auszug aus relevanten Gesetzen / Verordnungen

 1. Bürgerliste für Kottingbrunn
Betreffend der Aktivitäten unseres Gemeinderates Zimmermann Helmuth Himmer siehe bei K unter Kottingbrunn.
Betreffend der 1. Bürgerliste für Kottingbrunn siehe bei 0-9 unter 1BfK