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Definitionen aus: Bertelsmann Universal Lexikon    Gütersloh 1994 I

Impfung, Vakzination, 1. Landwirtschaft;    -› Bodenimpfung.
2. Medizin : Maßnahme zum Schutz gegen Infektionskrankheiten (Schutz-Impfung). Durch abgeschwächte oder abgetötete Krankheitserreger, die in den Körper gebracht werden, wird eine milde verlaufende Form der betreffenden Krankheit hervorgerufen, die für längere Zeit -› Immunität (2) hinterläßt. Die Abschwächung der Erreger wird durch ihre Züchtung in bestimmten Tierarten oder Nährboden erreicht -› auch Impfkalender.
3. Mikrobiologie: Beimpfung, die Übertragung von Mikroorganismen auf einen festen Nährboden oder eine Nährlösung mit Hilfe einer Impföse oder Impfnadel.

Immunität [lat.], 1. Kirchenrecht:
2. Physiologie u. Medizin: die Unempfänglichkeit für eine bestimmte Krankheit (insbesondere für eine Infektionskrankheit). Sie beruht meist auf Schutzstoffen (Antikörpern) im Blut, die entweder angeboren vorhanden oder erworben sind.
Aktive Impfung liegt vor, wenn sich Antikörper im Organismus selbst gebildet haben:
1. nach Überstehen einer Infektionskrankheit durch im Körper verbleibende natürliche Erreger;
2. durch Reaktion auf abgeschwächte oder abgetötete Erreger, die durch -› Impfung in den Körper gebracht wurden (natürliche u. künstliche aktive Impfung).
Passive Impfung wird erzielt durch Einspritzung von Serum, das Antikörper enthält (Immunisierung). Simultanimmunisierung ist die Verbindung von Impfung u. Immunisierung.
-› auch Heilserum, Immunsystem.
3. Recht: die Freistellung bestimmter Personen